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   OLG Bremen, 08.01.2016 - 5 UF 117/15   

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https://dejure.org/2016,360
OLG Bremen, 08.01.2016 - 5 UF 117/15 (https://dejure.org/2016,360)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.01.2016 - 5 UF 117/15 (https://dejure.org/2016,360)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. Januar 2016 - 5 UF 117/15 (https://dejure.org/2016,360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    FamFG §§ 80 S. 1, 81 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3
    Familienrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostenverteilung im Verfahren zur Anerkennung der Vaterschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenverteilung im Verfahren zur Anerkennung der Vaterschaft

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kostenverteilung in Verfahren wegen Feststellung der Vaterschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1481
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer

    Auszug aus OLG Bremen, 08.01.2016 - 5 UF 117/15
    Dass die Beschwerdeführerin durch die angefochtene Kostenentscheidung in Höhe von weniger als EUR 600 beschwert ist (insgesamt sind in erster Instanz bei einem Verfahrenswert von EUR 2.000 an Gerichtskosten 2 Gebühren zu je EUR 89 sowie Auslagen für das Abstammungsgutachten in Höhe von EUR 595 angefallen, wovon die Beschwerdeführerin nach der erstinstanzlichen Entscheidung die Hälfte tragen müsste), steht der Zulässigkeit der Beschwerde nicht entgegen, da die in § 61 Abs. 1 FamFG für vermögensrechtliche Angelegenheiten vorgesehene Mindestbeschwer von über EUR 600 auf eine Kostenbeschwerde in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit keine Anwendung findet (BGH, FamRZ 2013, 1876).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 4 WF 259/12

    Überprüfung der Kostenentscheidung in Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft

    Auszug aus OLG Bremen, 08.01.2016 - 5 UF 117/15
    Nur im Falle des Vorliegens eines Ermessensfehlers hat das Beschwerdegericht eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1922; Keidel/Zimmermann, a. a. O., § 81 Rn. 81a).
  • OLG Oldenburg, 18.11.2011 - 13 UF 148/11

    Voraussetzungen für eine Beteiligung der Kindesmutter an den gerichtlichen Kosten

    Auszug aus OLG Bremen, 08.01.2016 - 5 UF 117/15
    Bei seiner vor diesem Hintergrund zu treffenden eigenen Ermessensentscheidung über die Kosten berücksichtigt der Senat zunächst, dass es dem Grundsatz des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit entspricht, dass jeder Beteiligte seine eigenen Kosten selbst zu übernehmen hat, und dass insbesondere bei Streitigkeiten unter Familienangehörigen bei der Anordnung einer Kostenerstattung Zurückhaltung geboten ist (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2012, 733, 734).
  • OLG Bamberg, 14.05.2020 - 2 WF 90/20

    Überprüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei erstinstanzlichen

    Die Letzt genannte Auffassung entspricht zwar der herrschenden Meinung unter den Oberlandesgerichten (z. B. OLG Düsseldorf FamRZ 2020, 280 - 281; OLG Bremen vom 08.01.2016, 5 UF 117/15; OLG Saarbrücken FamRZ 2017, 545; Thüringer Oberlandesgericht vom 28.03.2018, 1 WF 79/18).
  • OLG Schleswig, 05.07.2016 - 10 WF 123/16

    Umgangsverfahren: Auferlegung der gesamten Verfahrenskosten bei mangelnder

    Die vom Familiengericht getroffene Ermessensentscheidung ist vom Senat nur auf Ermessensfehler hin zu überprüfen (OLG Celle NZFam 2014, 916 ff.; OLG Bremen, Beschluss vom 8.1.2016 - 5 UF 117/15 -, juris; BGH NJW-RR 2007, 1586 Rn. 15; OLG Hamm MDR 2013, 469; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 81 Rn. 81).
  • OLG Schleswig, 19.02.2016 - 10 WF 10/16

    Kostenentscheidung in Abstammungsverfahren bei schuldhafter Verzögerung der

    Hierbei kann offenbleiben, ob die nach den Bestimmungen des FamFG zu treffenden Kostenentscheidung gemäß § 81 FamFG wegen der ausdrücklich auf den Tatrichter übertragenen Ermessensausübung nur einer eingeschränkten Überprüfung des Beschwerdegerichts obliegt (so u.a. OLG Celle NZFam 2014, 916 ff.; OLG Bremen, Beschluss vom 8.1.2016 - 5 UF 117/15 -, [...]; BGH NJW-RR 2007, 1586 Rn. 15; OLG Hamm MDR 2013, 469 ; Keidel/Zimmermann, FamFG , 18. Aufl. 2014, § 81 Rn. 81) oder ob dem Beschwerdegericht als zweite Tatsacheninstanz eine eigene Ermessensausübung obliegt (so wohl BGH FamRZ 2013, 1876 Rn. 23).
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